Berufungsverhandlung völlig überraschend verschoben - Richter erkrankt!
Wir geben hiermit von größter Überraschung erfüllt bekannt, dass wir darüber in Kenntnis gesetzt wurden, unsere Berufung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Innsbruck gegen das Straferkenntnis vom 15. 4. 2008 könne nicht wie ursprünglich angesetzt am Donnerstag, dem 5. 6. 2008 stattfinden.
Die von der Presse und Öffentlichkeit unverständlicherweise mit Verwunderung bis hin zur Empörung aufgenommene Geldstrafe von EUR 1.500,-- plus Verfahrenskosten gegen den Sprecher der Initiative „Österreich zeigt Rückgrat“, kann somit vorerst nicht angefochten werden.
Vertrauensfördernd für die Judikative ist gottlob - denn sonst müssten Zweifel and deren Integrität aufkommen - die Begründung für die Verhandlungsverschiebung: eine plötzliche Erkrankung des zuständigen Richters.
Da nicht nur im Bereich der Exekutive Personaleinsparungen zu einer dramatischen Überarbeitung der Beamten führt (es aber löblicherweise dennoch welche unter ihnen gibt, die neben ihrem aufreibenden Job auch noch die Kraft besitzen, Staatswappenverunzierer zur Anzeige bringen), ist es verständlicherweise unmöglich, diese sich üblicherweise über Minuten ziehenden Verhandlung vor dem UVS einfach vom nächst besten Richter leiten zu lassen.
Wir hoffen, dass sich dieser unabkömmliche Experte für das Wappengesetz bis nach der Tiroler Landtagswahl am kommenden Sonntag, spätestens aber bis nach der Fußball-Europameisterschaft so weit erholt hat, dass diese Berufung dann doch noch - und wie es sich gehört ohne großen Medienrummel, vielleicht auch noch von Presse aus dem feindlichen Ausland verursacht, als würde die inländische nicht schon genug stören – zur vollen Zufriedenheit des Österreichischen Fußballbundes entschieden werden kann.
Pressekontakt:
Michael Kriess
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