Österreich zeigt Rückgrat verurteilt!
Empfindliche Geldstrafe gefährdet wichtiges Zukunftsprojekt – Initiative erhebt Einspruch

Österreichs Ansehen im Ausland leide unter der Verwendung des veränderten Bundesadlers lautete der Vorwurf einer anonymen Anzeige aus Wien gegen Österreich zeigt Rückgrat, der jetzt erstinstanzlich Recht gegeben wurde. Die Geldstrafe in vierstelliger Höhe gefährdet das heroische Ansinnen der Initiatoren und konterkariert deren Absichten, die darin liegen, dem Fußball und damit ihrem geliebten Heimatland Österreich zu helfen.

 

Die Abteilung II/Strafamt des Stadtmagistrats Innsbruck begründet das Urteil vollendet kakanisch, was den Initiatoren als gelernten Österreichern Respekt abringt:
Das Ansehen der Republik Österreich sei beeinträchtigt worden, „weil in der (…) „Einschaltung“ (=Internet; Anmerkung) und auf den (…) T-Shirts das Bundeswappen (Adler) solcherart verändert dargestellt ist, dass anstatt des Hauptes des Wappentieres (Adler) und der vergoldeten Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen ein Fußball mit weißen und schwarzen Feldern vorhanden bzw. abgebildet ist“.
So genau hätte unser Grafiker selbst nicht beschreiben können, was er getan hat.

Wie die Ansehensbeeinträchtigung allerdings geschehen sein soll, bleibt im rechtlich ausgesprochen Diffusen. Der gleich mehrere DIN-A4-Seiten füllende Textteil auf www.rueckgrat.cc war den zuständigen Beamten offensichtlich zu viel (ebenso wie offensichtlich den trotzdem nicht mundfaulen Rückgrat-Kritikern Hansi Müller oder Paul Breitner). Ihm wäre entnehmen zu gewesen, worum es inhaltlich ging und geht. Ein Urteil aufgrund von Überlastung oder Leseschwäche also womöglich.

ÖFB-Elf wie RegierungsvertreterInnen gefährdet?
Die Hickersberger-Schützlinge treten mit dem Original-Adler auf der Brust an. Sie werden seit Jahren von ausländischen Medien mit Hohn oder – schlimmer noch - mitleidigem Spott überschüttet. Will deshalb jemand, dass Vater Staat von diesem – vorsichtig gesagt: interpretierbaren – Paragraphen Gebrauch macht?
Vorstellbar dagegen: praktisch alle Repräsentanten sämtlicher Regierungen seit dem „Wendekabinett“ I unter W. Schüssel auf diesen Tatbestand zu überprüfen. Deren Briefpapier ziert auch das Staatswappen wie seit Hubert Gorbachs Bewerbungsschreiben an Alistair Darling hierzulande jeder weiß.

Aufzubauende professionelle Fußballstrukturen akut gefährdet
Das Urteil, sollte es bestätigt werden, gefährdet neben den Existenzen ehrenamtlich unermüdlich kämpfender Fans das wichtigste Projekt in der Geschichte des österreichischen Fußballs: die Nachwuchsakademie für Funktionäre und Mäzene!
Diese soll, so der Plan der Initiatoren von Österreich zeigt Rückgrat, junge Funktionäre und ältere Mäzene berufsbegleitend mit dem Einmaleins der Vereinsführung betraut machen. So könnte selbst hierzulande innerhalb weniger Jahre die solide Basis gelegt werden, die professioneller Fußball braucht.

Rechtsanwalt: „Absurd“
Der Rechtsvertreter der Initiative, Dr. Thaddäus Schäfer, sieht das gesunde Rechtsempfinden erschüttert: „Das Urteil ist absurd, das offensichtlich ironisch veränderte Wappen steht sinnbildlich für das Versagen des österreichischen Fußballs. Der Gebrauch dieses Kunstwerkes ist durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung ebenso gedeckt wie ihm künstlerische Freiheit zugestanden werden muss.“

In nächster Instanz muss der Unabhängige Verwaltungssenat über die Zukunft des österreichischen Fußballs entscheiden. Eine undankbare Aufgabe.

Pressekontakt:
Michael Kriess
Email: info@rueckgrat.cc